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   FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 7 K 620/03   

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https://dejure.org/2005,14504
FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 7 K 620/03 (https://dejure.org/2005,14504)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.03.2005 - 7 K 620/03 (https://dejure.org/2005,14504)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. März 2005 - 7 K 620/03 (https://dejure.org/2005,14504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eigenheimzulage: Erfordernis des Fremdvergleichs bei Verträgen unter Angehörigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Höhe der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage; Steuerrechtliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen; Grundsätze des Fremdvergleichs

  • Judicialis

    EigZulG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG
    Eigenheimzulage; Angehörige; Fremdvergleich; Familie - Erwerb unter nahen Angehörigen nur eigenheimzulagebegünstigt, wenn im Voraus getroffene, klare und eindeutige Vereinbarungen vorliegen, die einem Fremdvergleich standhalten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erwerb unter nahen Angehörigen nur eigenheimzulagebegünstigt, wenn im Voraus getroffene, klare und eindeutige Vereinbarungen vorliegen, die einem Fremdvergleich standhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage; Steuerrechtliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen; Grundsätze des Fremdvergleichs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.07.2003 - X B 32/03

    Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG; Fremdvergleich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 7 K 620/03
    Die von der Rechtsprechung zum Fremdvergleich entwickelten Grundsätze sind auch dann uneingeschränkt anwendbar, wenn ausnahmsweise nicht der Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten streitig ist, sondern auch, wenn es sich um private Vorgänge handelt, die steuerlich begünstigt sind, z.B. wenn die Inanspruchnahme des Abzugsbetrags nach § 10 e Abs. 1 EStG davon abhängt, ob ein Miteigentümer eines Grundstücks die gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Objekts getragen hat (BFH-Urteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24; BFH-Beschluß vom 29. Juli 2003, X B 32/03, BFH/NV 2003, 1575).

    Der Senat geht davon aus, dass das Erfordernis des Fremdvergleichs auch im Bereich der Eigenheimzulage anwendbar ist, nachdem der BFH dies ausdrücklich für die Eigenheimförderung nach § 10 e EStG ausgesprochen hat (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Juli 2003, X B 32/03, BFH/NV 2003, 1575).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 7 K 620/03
    Denn auch hier besteht infolge der innerhalb der Familie typischerweise fehlenden Interessengegensätze die Gefahr steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 m.w.N.).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 7 K 620/03
    Je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten, desto strengere Anforderungen sind an den Fremdvergleich zu stellen (BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl II 1997, 196; vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106).
  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 7 K 620/03
    Je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten, desto strengere Anforderungen sind an den Fremdvergleich zu stellen (BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl II 1997, 196; vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106).
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 7 K 620/03
    Ob die Vertragsabreden dem Fremdvergleich standhalten, ist nach der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten zu entscheiden (BFH-Urteil vom 25.01.2000, VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393).
  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 7 K 620/03
    Nur diese, auf äußerlich erkennbare Beweisanzeichen (Indizien) gestützte Beurteilung vermag sicherzustellen, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich im betrieblichen und nicht in Wirklichkeit im privaten Bereich (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG) wurzeln (BFH-Beschluss vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160).
  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 7 K 620/03
    Die von der Rechtsprechung zum Fremdvergleich entwickelten Grundsätze sind auch dann uneingeschränkt anwendbar, wenn ausnahmsweise nicht der Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten streitig ist, sondern auch, wenn es sich um private Vorgänge handelt, die steuerlich begünstigt sind, z.B. wenn die Inanspruchnahme des Abzugsbetrags nach § 10 e Abs. 1 EStG davon abhängt, ob ein Miteigentümer eines Grundstücks die gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Objekts getragen hat (BFH-Urteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24; BFH-Beschluß vom 29. Juli 2003, X B 32/03, BFH/NV 2003, 1575).
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